Rechtssicher

Rechnungen, die vor dem Finanzamt bestehen.

E-Rechnungspflicht, GoBD, Pflichtangaben, § 35a – Simplework kennt die Regeln, damit du dich um deine Baustellen kümmern kannst.

Bereit für die E-Rechnungspflicht.

Empfangen ist seit 2025 Pflicht, das Versenden folgt bis 2028. Simplework erstellt ZUGFeRD und XRechnung und liest eingehende E-Rechnungen.

  • ZUGFeRD und XRechnung erstellen
  • E-Rechnungen empfangen und lesen
  • Ohne Zusatzmodul

GoBD: unveränderbar und aufbewahrt.

Ausgestellte Rechnungen lassen sich nicht mehr ändern oder löschen. Korrekturen laufen über Storno- oder Korrekturrechnung, alles bleibt acht Jahre nachvollziehbar.

Keine Rechnung ohne Pflichtangaben.

Steuernummer, Leistungsdatum, fortlaufende Nummer: Simplework stellt eine Rechnung erst aus, wenn alles vollständig ist. Nummern werden lückenlos vergeben.

Privatkunden richtig abrechnen.

Für Privatkunden weist Simplework den Lohnanteil nach § 35a EStG aus und ergänzt den Aufbewahrungshinweis und den Verzugshinweis – ein Schalter genügt.

  • Lohnanteil nach § 35a EStG
  • Aufbewahrungshinweis nach § 14 UStG
  • Verzugshinweis nach § 286 BGB

Sonderfälle eingebaut.

Arbeitest du für andere Bauunternehmen, gilt oft Reverse Charge nach § 13b UStG. Als Kleinunternehmer rechnest du nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer ab. Simplework setzt den passenden Hinweis.

Gesetze, die Malerbetriebe erschlagen können.

Pflichtangaben, E-Rechnung, GoBD, Mindestlohn, DSGVO – die Liste wird länger. Simplework deckt sie ab, damit du dich auf den Betrieb konzentrieren kannst.

Rechnungen schreiben

Rechnungen mit allen Pflichtangaben§ 14 UStG

Der Betrieb muss auf jeder Rechnung Steuernummer, Leistungsdatum, fortlaufende Nummer, Empfänger und Steuer korrekt angeben. Simplework lässt eine Rechnung erst ausstellen, wenn alles vollständig ist.

Rechnung binnen 6 Monaten§ 14 Abs. 2 UStG

Bei Arbeiten am Grundstück gilt die Frist auch gegenüber Privatkunden. In Simplework schließt du das Projekt ab und erstellst die Rechnung direkt daraus – ohne den Auftrag neu zu suchen.

E-Rechnung an GeschäftskundenWachstumschancengesetz

Ab 2027 bzw. 2028 dürfen Rechnungen an Firmen nur noch elektronisch gehen. Simplework erzeugt E-Rechnungen als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung, ohne Zusatzaufwand.

XRechnung für öffentliche AuftraggeberE-Rechnungsverordnung

Schulen, Kommunen und Behörden akzeptieren nur XRechnung mit Leitweg-ID. Ein Klick genügt.

Reverse Charge bei Aufträgen für Baufirmen§ 13b UStG

Arbeitet der Maler als Subunternehmer, darf er keine Umsatzsteuer berechnen und muss einen Hinweis drucken. Simplework macht beides per Schalter.

Kleinunternehmer§ 19 UStG

Keine Umsatzsteuer, Pflichthinweis auf jeder Rechnung – die App erledigt das automatisch.

Lohnanteil für Privatkunden§ 35a EStG

Kunden können 20 % der Arbeitskosten von der Steuer absetzen und brauchen dafür den getrennt ausgewiesenen Lohnanteil. Simplework errechnet ihn aus der Kalkulation.

Fragen

Häufige Fragen

Rund um E-Rechnung, GoBD und Pflichtangaben.

Ab wann muss ich E-Rechnungen schreiben?

Empfangen musst du sie seit dem 1. Januar 2025. Bei Rechnungen an andere Unternehmen gilt die Pflicht ab 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle.

Ist Simplework GoBD-konform?

Simplework setzt die Anforderungen an Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung um. Für deinen Betrieb brauchst du zusätzlich eine Verfahrensdokumentation.

Ersetzt Simplework eine Steuerberatung?

Nein. Simplework hilft dir, Rechnungen korrekt zu erstellen. Für steuerliche Fragen ist dein Steuerberater zuständig.

Rechnungen schreiben, ohne nachzuschlagen.

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